Gesundheitsbezogene Weinwerbung darf nicht sein!

Gesundheitsbezug bei der Weinwerbung muss tabu sein!

Gesundheitsbezug bei der Weinwerbung muss tabu sein!

Das Thema „Wein und Gesundheit“ hat meine publizistische Tätigkeit schon seit vielen Jahren begleitet (Siehe diesen Blog „Ist Wein aus Hochlagen tatsächlich gesünder?“ oder Peter Hilgard: Sag mir welchen Wein Du trinkst…, Gebrüder Kornmayer Verlag). Nach allen bis heute vorliegenden Untersuchungen besteht kaum Zweifel, dass der Konsum von Wein unter bestimmten, genau definierten Bedingungen gesundheitsfördernd sein kann, wobei auch die im Wein enthaltene Droge Alkohol eine gewisse Rolle zu spielen scheint. Aber auch hier gilt selbstverständlich die Maxime der klinischen Pharmakologie, dass die Dosis die Wirkung bzw. die Nebenwirkung bestimmt. Über die fatalen Auswirkungen übermäßigen Alkoholgenusses gibt es ausreichend toxikologische und soziologische Studien, so dass diese beim besten Willen heute nicht mehr negiert werden können.

Es wird allerdings vielfach behauptet, dass das Gefährdungspotential von Wein deutlich geringer sei als das anderer Alkoholika. Wer aber die jugendlichen „Koma-Säufer“ auf den sommerlichen Weinfesten an Rhein, Mosel und in anderen Weingegenden erlebt hat, wird schnell eines Besseren belehrt. Es kann daher überhaupt nicht angehen, dass die Weinindustrie ihr Produkt über eine gesundheitsbezogene Werbung verkauft. Einem Bericht der FAZ.net vom 6.9.2012 habe ich entnommen, dass einer Pfälzer Winzergenossenschaft vom Europäischen Gerichtshof untersagt wurde genau das zu tun. Dabei ging es doch lediglich um die Anpreisung eines Weines als „bekömmlich“, da er eine sehr ausgewogene Säure habe. Die Problematik ist natürlich, dass derartige Werbung häufig falsch verstanden wird und beim Konsumenten u. a. den Eindruck erweckt, dass ein bestimmter Wein gesund sei und je mehr man davon trinke, desto besser geht es einem („viel hilft viel“). Es ist sehr zu begrüßen, dass nun in dieser Sache Rechtssicherheit herrscht und Weinwerbung mit jeglicher Art von Gesundheitsversprechen untersagt ist.

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