Alkoholfreier Wein: muss das sein?

Im Internet finden sich einige Foren in denen es um Sinn und Vergnügen von und mit alkoholfreien Weinen geht. Bei allen Beiträgen ist der Tenor durchgehend der gleiche. Was für alkoholfreies Bier schon allgemein akzeptiert ist, liegt beim Wein noch in weiter Ferne: genussvolles Trinken. Auf der spanischen Weinmesse Fenavin (2013) habe ich auch zweimal einen entalkoholisierten Wein probiert und mich zweimal mit Grausen abgewandt. Ich kann nicht leugnen, dass ein Bedarf für derartige Weine besteht, denn oft genug verhindert Alkohol die Nachhausefahrt nach einem guten Mahl – und auf ein paar Gläser eines guten Weines zum Gaumengenuss verzichtet ein Gourmet nur sehr ungern. Natürlich gibt es alkoholfreie Alternativen, aber keine ersetzt wirklich den Wein. Wer in Spanien einen „vino sin alcohol“ bestellt bekommt häufig ein Glas Traubenmost serviert. Schmeckt auch, insbesondere wenn er eiskalt getrunken wird, aber eben nicht nach Wein.

Laut Weingesetz von 1971 muss die Grundlage „alkoholfreier“ Weine immer ein verkehrsfähiger Wein im Sinne der Weinverordnung sein. „Alkoholfrei“ darf er laut Gesetz überhaupt nicht genannt werden, sondern lediglich „entalkoholisiert“, denn mit den gängigen Fabrikationsmethoden bleibt in diesen Weinen noch ein Restalkohol von ca. 5 % oder etwas weniger. Es gibt verschiedene Methoden, die sich theoretisch in technischem Maßstab zur Entalkoholisierung eignen: Dialyse, Umkehrosmose, Verdampfung, gestoppte Gärung sowie die Rektifikation unter Vakuum.

Die sog. „kontinuierliche Vakuumrektifikation“ ist eine Weiterentwicklung bislang bekannter Entalkoholisierungsverfahren. Hierbei werden die Methoden der Destillation, der Aromarückgewinnung und der Verdampfung kombiniert. Obwohl das beschriebene Vorgehen zu den thermischen Trennverfahren zählt, ist die Wärmebelastung relativ gering. Dem Bier schadet es offensichtlich fast nicht, aber beim Wein werden zusammen mit dem Alkohol sehr viele Aromastoffe eliminiert und das Endprodukt ist eindimensional und langweilig. Deshalb geben Weinmacher, die mit dererlei Produkten Geld verdienen möchten, Aromen aus dem Arsenal chemischer Laboratorien hinzu.

Die Kosten der Entalkoholisierung sind noch relativ hoch und rentieren sich nur bei großem oder sehr großem Ausstoß an entalkoholisiertem Getränk. Für die meisten Kleinbetriebe ist dies nicht darstellbar. Ganz abgesehen davon, dass die optimale Methode für Wein noch überhaupt nicht zur Verfügung steht. Der motorisierte Konsument muss sich also noch mit Traubensaft, dünnem Schorle oder gespritztem Verjus begnügen, wenn er unbedingt ein genussfähiges, weinähnliches Getränk zu sich nehmen will ohne bei Polizeikontrollen aufzufallen.

 

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